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Lexikon

IGP

Indication Géographique Protégée (IGP): Weine mit geschützter geografischer Angabe (früher Vin de Pays, Landwein)

Grundsätzlich gliedern sich französische Weine in zwei große Kategorien: Weine mit Herkunftsangabe und Weine ohne Herkunftsangabe.

Weine mit Herkunftsangabe kommen aus einem bestimmten Gebiet, einer Region, einer Kommune oder einer Lage.

Hier gibt es zwei Unterscheidungen:

  • Appellation d’Origine Protégée (AOP): Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung (früher AOC: Appellation d’Origine Contrôlée, kontrollierte Herkunftsbezeichnung)
  • Indication Géographique Protégée (IGP): Weine mit geschützter geografischer Angabe (früher Vin de Pays, Landwein)

Weine ohne Herkunftsangabe sind häufig rebsortenreine oder Marken-Weine.

Weine dieser Kategorie tragen die Bezeichnung: Vin de France (früher Vin de Table, Tafelwein)

Die neuen EU-Kategorien AOP, IGP und Vin de France gibt es in Frankreich seit 2009. Sie sind das Ergebnis einer EU-Reform zur gemeinsamen Ordnung der Weinmärkte.

Bis 2014 gilt eine Übergangsregel. Bis dahin dürfen auch noch die alten Bezeichnungen AOC, Vin de Pays und Vin de Table genutzt werden. Danach dürfen nur noch die neuen Kategorien auf den Etiketten stehen.

Die neue Kategorisierung soll es Verbrauchern einfacher machen. Für die Produzenten bedeutet sie noch anspruchsvollere Auflagen als zuvor. Die Qualität der Weine soll dadurch steigen.

Quelle: wikipedia.de