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Lexikon

Erzeugerabfüllung und Gutsabfüllung

Erzeugerabfüllung ist ein Begriff aus dem Weinbau und bedeutet, dass sämtliche verwendeten Trauben im selben Betrieb angebaut, gekeltert und zu Wein ausgebaut wurden, der von diesem Betrieb dann auch selbst abgefüllt wurde.

Gutsabfüllung ist ein Begriff aus dem deutschen Weinrecht und steht für eine verschärfte Form der Erzeugerabfüllung.
§38 Absatz (5) der Weinverordnung vom 9. Mai 1995 regelt, wann ein Wein als Gutsabfüllung bezeichnet werden darf, nämlich:
 

  • Es liegen die Voraussetzungen für eine Erzeugerabfüllung vor, d. h. die Trauben stammen alle vom abfüllenden Weinbaubetrieb und sind von diesem eingekellert und ausgebaut worden
  • Der Weinbaubetrieb führt eine Steuerbuchhaltung
  • Der Kellermeister hat eine abgeschlossene önologische Ausbildung
  • Die Weinberge wurden mindestens seit 1. Januar des Erntejahres vom Weinbaubetrieb bewirtschaftet

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Im Gegensatz dazu: Abgefüllt für / Abfüller